Die gesetzlichen Kassen übernehmen kein Honorar für die Leistungen von Heilpraktiker.
Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.
Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab.
Eine Abrechnung entspricht einer privaten Liquidation und erfolgt auf Wunsch nach der Heilpraktiker Gebührenordnung.
Heilpraktikerin
Martina Körner